HOTLINE +49 (0) 9367 - 98 98 493 Mo.-Mi. 8-18Uhr, Do. 8-17Uhr, Fr. geschlossen

Förderprogramm - Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Hohe Zuschüsse für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Wir möchten Sie heute auf ein bedeutsames Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufmerksam machen, das in Kürze beginnen wird und für Sie als Interessenten unserer Sonnenschutzprodukte von großer Relevanz sein kann.

Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" hat von 2020 bis 2023 sozialen Einrichtungen und deren kommunalen oder sonstigen Trägern Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Auswirkungen des Klimawandels geboten und insgesamt 150 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt.

Das BMUV hat erfolgreich dafür gesorgt, dass das Förderprogramm zur Unterstützung sozialer Einrichtungen auch über 2023 hinaus fortgeführt und verlängert wird. Am 15. Mai beginnt das neue Förderfenster, für das Sie sich bereits registrieren können.

Ein besonderer Fokus dieses Förderprogramms liegt darauf, soziale Einrichtungen dabei zu unterstützen, sich an den Klimawandel anzupassen und gleichzeitig die Arbeits- und Betreuungsbedingungen in diesen Einrichtungen zu verbessern. Dabei steht der Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen wie Pflegebedürftiger, chronisch Kranker, Kinder, Jugendlicher und älterer Menschen im Mittelpunkt.

Warum informiert MAIN-ZELT über das Förderprogramm?

Als Hersteller hochwertiger Sonnenschutzprodukte wie Sonnenschirme und Sonnensegel ist es uns bei Munito GmbH / MAIN-ZELT besonders wichtig, dass auch unsere Kunden von diesem Förderprogramm profitieren können. Denn unsere Produkte tragen nicht nur dazu bei, die Belastung durch Hitze zu mindern, sondern auch den Aufenthalt im Freien angenehmer zu gestalten.

Falls Sie also an unseren Sonnenschutzprodukten interessiert sind und eine soziale Einrichtung betreiben oder unterstützen, sollten Sie sich über das Förderprogramm informieren und gegebenenfalls eine Förderung beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sonnensegel und Sonnenschirme nur als Teil von Maßnahmenpaketen gefördert werden können, die auf einem Klimaanpassungskonzept basieren. Die Förderung von Klimaanpassungskonzepten ist im Förderschwerpunkt 1 möglich.

Weitere Informationen zu dem Programm sowie zur Registrierung finden Sie auf der Website des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand unter https://www.z-u-g.org/anpaso/.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Blogbeitrag dazu beigetragen haben, Sie auf das Förderprogramm aufmerksam zu machen, und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung einer Förderung.

Voraussetzungen für die Förderung:

Um für eine Förderung im Rahmen des Programms in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Antragsteller muss eine soziale Einrichtung oder deren kommunaler oder sonstiger Träger sein, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände.

  2. Die Investition muss in Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Einrichtung erfolgen, wie beispielsweise die Anschaffung von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln zur Reduktion von Hitzebelastung.

  3. Die Maßnahmen müssen dazu dienen, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und sich auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.

Anspruchsberechtigte für die Förderung:

Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen und deren kommunale oder sonstige Träger, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände. Dazu gehören beispielsweise Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Auch Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen können Anträge stellen.

Beantragung der Förderung:

Die Antragstellung erfolgt online über das Portal "Antragstellung für das Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" auf der Website der Zentralen Unterstützungsstelle Klimawandel (ZUS-Klima). Dort finden Sie auch alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm sowie die entsprechenden Antragsformulare.

Die Förderrichtlinie können Sie sich unter https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Foerderprogramme/foerderrichtlinie_klimaanpassung_soziale_einrichtungen_2023_bf.pdf ansehen.

Wir hoffen, Ihnen alle relevanten Informationen zum Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" zur Verfügung gestellt zu haben und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Kontakt BMUV:

Zentrum Klima Anpassung (ZKA)
Tel +49 30 390 012 01
beratung@zentrum-klimaanpassung.de
Hotline Montag bis Freitag,
10.00 bis 15.00 Uhr

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.